AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Finca Holisa
Diese Website dient der Vermietung des Ferienhauses Holisa auf Mallorca. Die Vermietung kommt zwischen Privat zustande zwischen dem Mieter und dem Eigentümer.
Der Mietvertrag:
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Hauses zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des
Ferienhauses zu Wohnzwecken.
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (nicht aber mit der Reservierungsanfrage) bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter den Abschluss eines Vertrages verbindlich
an. Der Vermieter bestätigt zusammenfassend noch einmal alle relevante Buchungsinformationen (Tag der An- und Abreise, Zahl der Personen, Preis). Bei kurzfristigen Buchungen werden auch
telefonische Bestätigungen akzeptiert, die nach Ankunft schriftlich bestätigt werden.
2. Bezahlung
2.1. Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 20% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der
Buchungsbestätigung / Rechnung beim Gastgeber eingehen. Die Restzahlung erfolgt im Normalfall bis 8 Wochen vor Mietbeginn. Sonderregelungen können ausgemacht werden und sollten schriftlich (per
Email) bestätigt werden. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5 gewertet werden. Damit werden die dort
festgelegten Zahlungen fällig.
2.2. Eventuell vereinbarte Nebenkosten (weitere Serviceleistungen:z.B.Radmiete) sind vor Ort zu bezahlen.
2.3. Mietpreise sind als Tagespreise und in Euro angegeben.
2.4. Die Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Druckfehlern.
3. Das gemietete Ferienhaus
3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum des genannten Eigentümers (s.o.). Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als
dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
3.2. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Sollten es kurzfristig von mehr Personen belegt werden, ist eine Absprache mit dem
Eigentümer notwendig.
3.3. Die Vermietung erfolgt in der Sommersaison normalerweise für mindestens 7 Übernachtungen, kürzere Aufenthalte sind möglich, wenn zwischen 2 bestehenden Buchungen weniger als 7 Übernachtungen
frei sind. Die Anreise erfolgt ab 16 Uhr oder nach Absprache, die Abreise bis 10:00 Uhr oder nach Absprache.
3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter
oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters erlaubt. Die Angabe der Rasse und Menge ist Bedingung.
3.6. Bettzeug und Handtücher werden vom Vermieter bereitgestellt.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber
eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt von mehr als 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den
Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung
anfordern. Der Vermieter versucht, einen anderen Mieter für das Objekt zu finden; sollte dies jedoch nicht möglich sein oder mit einem finanziellen Nachteil für den Vermieter einhergehen, beträgt
der Entschädigungsanspruch:
a) bei Rücktritt ab 12 bis 08 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 08 bis 04 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 04 bis 02 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 02 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.
Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
5.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung,
Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Erzeuger, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird der versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist dieses nicht möglich oder findet
das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
5.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt, wird der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggfls Kündigungsoption zusenden;
nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.
6. Schlussbedingungen
6.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
6.2. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter die Buchung bestÄtigt haben, auch auf elektronischem Wege per E-Mail.
6.3. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.
6.4. Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch ohne Gewähr.
6.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.
Wichtig:
Alle hier aufgeführten Bedingungen (AGB) gelten mit der Buchung als anerkannt!
Texte und Bilder dieser Webpräsenz
Die Verwendung von Bildmaterial und Texten von dieser Präsenz ist nur mit entsprechender schriftlicher Genehmigung erlaubt. Das Haus darf nicht ohne Genehmigung von Dritten als Vermietobjekt
angeboten werden.
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Diese Website dient der Vermietung des Ferienhauses Holisa auf Mallorca. Die Vermietung kommt zwischen Privat zustande zwischen dem Mieter und dem Eigentümer.
Der Mietvertrag:
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Ferienhaus kommt zwischen Ihnen als Mieter und dem Eigentümer des Hauses zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung des
Ferienhauses zu Wohnzwecken.
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung (nicht aber mit der Reservierungsanfrage) bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter den Abschluss eines Vertrages verbindlich
an. Der Vermieter bestätigt zusammenfassend noch einmal alle relevante Buchungsinformationen (Tag der An- und Abreise, Zahl der Personen, Preis). Bei kurzfristigen Buchungen werden auch
telefonische Bestätigungen akzeptiert, die nach Ankunft schriftlich bestätigt werden.
2. Bezahlung
2.1. Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 20% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung fällig und muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der
Buchungsbestätigung / Rechnung beim Gastgeber eingehen. Die Restzahlung erfolgt im Normalfall bis 8 Wochen vor Mietbeginn. Sonderregelungen können ausgemacht werden und sollten schriftlich (per
Email) bestätigt werden. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5 gewertet werden. Damit werden die dort
festgelegten Zahlungen fällig.
2.2. Eventuell vereinbarte Nebenkosten (weitere Serviceleistungen:z.B.Radmiete) sind vor Ort zu bezahlen.
2.3. Mietpreise sind als Tagespreise und in Euro angegeben.
2.4. Die Preise / Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt und abhängig von Preissteigerungen, Druckfehlern.
3. Das gemietete Ferienhaus
3.1. Das vom Mieter gemietete Objekt ist Eigentum des genannten Eigentümers (s.o.). Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als
dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.
3.2. Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Sollten es kurzfristig von mehr Personen belegt werden, ist eine Absprache mit dem
Eigentümer notwendig.
3.3. Die Vermietung erfolgt in der Sommersaison normalerweise für mindestens 7 Übernachtungen, kürzere Aufenthalte sind möglich, wenn zwischen 2 bestehenden Buchungen weniger als 7 Übernachtungen
frei sind. Die Anreise erfolgt ab 16 Uhr oder nach Absprache, die Abreise bis 10:00 Uhr oder nach Absprache.
3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter als gekündigt. Der Vermieter
oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.
3.5. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters erlaubt. Die Angabe der Rasse und Menge ist Bedingung.
3.6. Bettzeug und Handtücher werden vom Vermieter bereitgestellt.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber
eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt von mehr als 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den
Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung
anfordern. Der Vermieter versucht, einen anderen Mieter für das Objekt zu finden; sollte dies jedoch nicht möglich sein oder mit einem finanziellen Nachteil für den Vermieter einhergehen, beträgt
der Entschädigungsanspruch:
a) bei Rücktritt ab 12 bis 08 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 08 bis 04 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 04 bis 02 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 02 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.
Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
5.1. Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, anderweitige Vermietung,
Unterbrechung der Stromzufuhr durch den Erzeuger, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird der versuchen in diesem Fall ein Ersatzobjekt anzubieten, ist dieses nicht möglich oder findet
das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.
5.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt, wird der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggfls Kündigungsoption zusenden;
nach Fristablauf ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.
6. Schlussbedingungen
6.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
6.2. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, wenn sowohl Mieter als auch Vermieter die Buchung bestÄtigt haben, auch auf elektronischem Wege per E-Mail.
6.3. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.
6.4. Die Beschreibung im Internet wird nach bestem Wissen und Gewissen, ist jedoch ohne Gewähr.
6.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.
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